Der Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung hat sich als Instrument der Suchtprävention und Personalführung in Unternehmen und Verwaltungen bewährt. Sie macht allen Beschäftigten die Haltung des Unternehmens zum Thema Suchtmittelkonsum in der Arbeitswelt deutlich und gibt Personalverantwortlichen, Betriebs- und Personalräten Handlungssicherheit im Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer neuen und bei der Evaluierung einer bestehenden Betriebs- und Dienstvereinbarung durch fachliche Beratung.
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