<< Zurück


 

Individuelle Hilfen für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


Wenn Beschäftigte wegen ihres Suchtmittelkonsums auffällig werden, liegt es im Interesse des Unternehmens, die Betroffenen möglichst schnell in ein qualifiziertes Hilfeangebot vermitteln zu können. Dies ist aus Gründen der Fürsorgepflicht für alle Beschäftigten und unter wirtschaftlichen Aspekten der effektivste Weg, die Gesundheit und Arbeits- und Leistungsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten wiederherzustellen.

Die Suchthilfe Wetzlar e.V. bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur externen betrieblichen Beratung von Suchtmittelgefährdeten und Abhängigkeitskranken abzuschließen. Zielsetzung dieses Angebotes ist die Wiederherstellung und. Stabilisierung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.

Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt die Suchthilfe Wetzlar e.V. zeitnah folgende Aufgaben:

  • Informationsorientierte und problemlösungsorientierte Beratung,
  • Vermittlung in stationäre Entgiftung,
  • Vermittlung in stationäre Rehabilitationsbehandlung,
  • Ambulante Rehabilitation,
  • Angebot zur Reduzierung eines gesundheitsriskanten Alkoholkonsums.

Die Modalitäten der Rückkoppelung mit dem Arbeitgeber während des laufenden Beratungsprozesses sind in der Vereinbarung zur externen betrieblichen Beratung von Suchtmittelgefährdeten und Abhängigkeitskranken für alle Beteiligten klar und transparent geregelt.



 

Impressum  Impressum & Hinweise l Seite weiterempfehlen  Seite weiterempfehlen l Drucken   Seite drucken  l Seitenanfang  <<   Zurück zum Seitenanfang

 

 

 


 

 



  Seite drucken

 Über Drogen reden!